Agrar- und Ernährungswirtschaft kritisiert EUDR-Umsetzung

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft hält die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), zwölf Monate vor dem geplanten Start, in wesentlichen Teilen für noch nicht umsetzbar. Der Kern der Kritik: Es fehle eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Die notwendige staatliche Kooperation mit wichtigen Herkunftsländern sei ebenfalls in weiter Ferne. Weil die EU-Kommission fast alle entscheidenden Anwendungsfragen bisher nicht habe klären können, drohe der Wirtschaft, nicht mehr ausreichend Zeit für die praxisnahe Umsetzung der neuen Bestimmungen zu bleiben. Diese Befürchtung äußern zahlreiche deutsche Agrar- und Ernährungsverbände. Sie erwarten einen großen bürokratischen Aufwand. Die Verordnung gilt auch für die Erzeuger in Europa. Die Verordnung gilt für die Rohprodukte Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rinder, Häute und Leder, Holz und Kautschuk sowie und auch für viele daraus hergestellte Produkte.

Aktuelles

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    Im Oktober tendierten die vom Statistischen Bundesamt berichteten Erzeugerpreisindizes für Holzprodukte im Vergleich zu den September-Notierungen mehrheitlich anziehend

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  • Auch Deutschland gegen inhaltliche Änderungen an der EUDR

    Gestern stimmte die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen die Forderung des EU-Parlaments, die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) inhaltlich zu ändern

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  • Holzwirtschaft: Özdemir soll EUDR-Änderung zustimmen

    Heute wollen die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und wie sie auf den Beschluss des EU-Parlaments reagieren, bezüglich der EUDR nicht nur die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verlängern, sondern auch inhaltliche Änderungen an dem EU-Gesetz vorzunehmen.

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  • EUDR: EU-Rat nur für eine zeitliche Verschiebung

    Der EU-Rat hat sich heute in Sachen EUDR nur für eine Verlängerung der Übergangszeit ausgesprochen und inhaltliche Änderungen der Verordnung abgelehnt.

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