Ausnahmegenehmigung für Holztransporte in Baden-Württemberg möglich

Aufgrund der anhaltend kritischen Situation in den baden-württembergischen Wäldern hat das Landes-Verkehrsministerium mit einem Erlass Ausnahmegenehmigungen für schwerere Holztransporte ermöglicht. Danach können Speditionen der Holzlogistik beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen von bis zu 44t beantragen. Um den betroffenen Speditionen der Holzlogistik Planungssicherheit zu geben, gilt der Schadholzerlass bis zum 31. Dezember 2027. Dieser lange Gültigkeitszeitraum sei mit der Aufforderung an Forstverwaltung und Unternehmen verbunden, dauerhafte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die keiner weiteren Ausnahmegenehmigung bedürfen.

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