Ausnahmegenehmigung für Holztransporte in Baden-Württemberg möglich

Aufgrund der anhaltend kritischen Situation in den baden-württembergischen Wäldern hat das Landes-Verkehrsministerium mit einem Erlass Ausnahmegenehmigungen für schwerere Holztransporte ermöglicht. Danach können Speditionen der Holzlogistik beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen von bis zu 44t beantragen. Um den betroffenen Speditionen der Holzlogistik Planungssicherheit zu geben, gilt der Schadholzerlass bis zum 31. Dezember 2027. Dieser lange Gültigkeitszeitraum sei mit der Aufforderung an Forstverwaltung und Unternehmen verbunden, dauerhafte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die keiner weiteren Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Aktuelles

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    Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) warnt vor den Folgen der europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO) für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Rohstoffversorgung der Holzindustrie

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    Bei der Sitzung des Bundesrats am kommenden Freitag steht ein von Bayern eingebrachter Entschließungsantrag auf der Tagesordnung, in dem ein Außerkraftsetzen bzw. eine unverzügliche grundlegende Überarbeitung der W-VO gefordert wird.

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    Rund 56.000 Besucher und 564 Aussteller aus 28 Ländern: Die diesjährige Messe „Dach und Holz“ in Köln, die vergangenen Freitag zu Ende ging, verzeichnete Spitzenwerte.

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