Tischler-Verband hat noch Hoffnung beim GEG

Die Widersprüche zu anderen Gesetzen und Verordnungen blieben beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) wohl vorerst bestehen, erklärt die Innungsorganisation Tischler Schreiner Deutschland (TSD), Berlin. Allerdings wirkten sich die Restriktionen nicht sofort auf das Tischler- und Schreinerhandwerk aus, zudem bieten laufende Gesetzesvorhaben die Chance, die Mängel des GEG zu ändern, auch wenn die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode keine Änderung mehr plane. Dieses beschränkt die Möglichkeiten der energetischen Restholznutzung, indem es für neu errichtete Anlagen bestimmte Holz- und Holzwerkstoffreste, wie zum Beispiel in bestimmtem Umfang die Spanplatte, von der energetischen Verwertung ausschließe. „Der Gesetzgeber hatte an dieser Stelle die holzbe- und -verarbeitende Wirtschaft vermutlich schlicht und ergreifend nicht auf dem Schirm“, vermutet TSD-Präsident Thomas Radermacher. Schließlich habe man sowohl in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) als auch in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die erst im Dezember 2023 erlassen wurde, entsprechende Formulierungsvorschläge von TSD berücksichtigt. Im GEG sei man hingegen in erster Linie auf Wohngebäude fixiert gewesen, deren Heizungsanlagen mit denen im Tischler- und Schreinerhandwerk nicht zu vergleichen seien.

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