Bayerisches Kabinett beschließt Änderungen im Bauordnungsrecht
In seiner Regierungserklärung vom 13. Juni hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder Eckpunkte für den Abbau unnötiger bürokratischer Hemmnisse angekündigt. Das bayerische Kabinett hat dazu heute einige Vorhaben beschlossen, u.a. im Bauordnungsrecht. Neben zahlreichen anderen Änderungen sollen z.B. bei Wohnraumaufstockungen künftig für bestehende Bauteile die Anforderungen der höheren Gebäudeklasse nicht anzuwenden sein. Typengenehmigungen für serielle bzw. modulare Bauten, die mehrfach in derselben Ausführung errichtet werden sollen, werden künftig unbefristet erteilt, statt bislang nur für die Dauer von fünf Jahren. Außerdem wird festgelegt, dass auf typengenehmigte Gebäude sog. Ortsgestaltungssatzungen keine Anwendung finden. Bei der Stellplatzpflicht für Fahrzeuge soll das Landesrecht zugunsten kommunaler Entscheidung zurückgenommen werden: Es wird der jeweiligen Kommunen überlassen, eine Stellplatzpflicht durch Satzung zu begründen oder darauf zu verzichten. Eine Kommune darf aber nicht beliebig viele, sondern höchstens so viele Stellplätze vorschreiben wie staatlich geregelt.Aktuelles
-
“Wald-Dürre-Monitor“ zeigt Bodenfeuchte in Bayerns Wäldern
Ab sofort stellt die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) aktuelle Informationen zur Bodenfeuchte in Bayerns Wäldern für jedermann digital zur Verfügung.
-
Fichtensägerundholz: Sägewerke in Österreich aufnahmefähig
Fichtensägerundholz wird gut nachgefragt, das teilt die Landwirtschaftskammer Österreich in ihrem jüngsten Holzmarktbericht mit.
-
Deutsche Möbelindustrie setzt im ersten Quartal 4,6% weniger um
Die deutsche Möbelindustrie hat im ersten Quartal dieses Jahres laut amtlicher Statistik einen Umsatz von rund 3,9 Mrd. Euro erzielt.
-
Im Wald werden Ziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt
Der Expertenrat für Klimafragen hat gestern seinen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 vorgelegt.
Das Holz-Zentralblatt

Jede Ausgabe des Holz-Zentralblatts erscheint wöchentlich auch als e-Book! Der DRW-Verlag bietet diese Onlineversion auch im Abo an.
Leseproben
testen Sie uns im kostenlosen und unverbindlichen Probeabo
Einkaufsführer
Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..