TÜV berichtet erhebliche Mängel bei Brandschutzanlagen

Der TÜV-Verband hat seinen „Baurechtsreport 2024“ veröffentlicht. Angesichts hoher Mängelquoten bei sicherheitsrelevanter Haustechnik bestünden weiterhin Defizite beim Brandschutz öffentlicher Gebäude wie Schulen, Krankenhäusern, Hotels, Veranstaltungsstätten oder Hochhäusern. Im Jahr 2023 wurde gut jede vierte Brandschutzanlage (27,1%) im laufenden Betrieb von den TÜV-Sachverständigen mit wesentlichen Mängeln beanstandet, ein Plus von 0,6 Punkten im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2018 lag die Mängelquote noch bei 21,1%. Weitere 43,9% der Anlagen hatten geringfügige Mängel und nur 29% waren mängelfrei. Fast jede dritte Feuerlöschanlage (31%) hatte im Betrieb wesentliche Mängel, 27,6% der Rauchabzugsanlagen und 21,3% der Brandmeldeanlagen. Auch 35,4% der Lüftungsanlagen und 25,1% der Notstromaggregate (Sicherheitsstromversorgung) wurden mit erheblichen Mängeln beanstandet. Die Anlagen erhalten in dem Fall keine Prüfbescheinigung. Die Mängel müssen je nach Gefährdung unverzüglich oder innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.
https://www.tuev-verband.de/presse/publikationen/reporte/baurechts-report

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