Bundesregierung beschließt Transformationsbericht zu nachhaltigem Bauen
Das Bundeskabinett hat gestern den Transformationsbericht „Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende“ beschlossen. Er soll laut Bundesbauministerium dazu dienen, „die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung der Agenda 2030 weiterzuentwickeln“, wofür die drei Handlungsfelder Stadtentwicklung, Gebäude und Mobilität als Schlüssel gelten. Zu den aufgeführten Ansätzen und Vorhaben zählen u.a. der Vorrang für Umbau vor Abriss bzw. Neubau, für Innen- vor Außenentwicklung von Bebauung sowie die Mehrfachnutzung von Flächen. Für die Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums setzt man auf neue Wohnformen in alten Gebäuden, die Umnutzung leerstehender Gebäude und die Revitalisierung von Gebäuden im ländlichen Raum für neue Arbeitsmodelle wie Co-Working. Programme für den Städtebau und die Dorfentwicklung sollen dafür weiterentwickelt werden. Der Bund will ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen fördern, u.a. soll die Verwendung von natürlichen Ressourcen sowie deren Wirkungen auf die Umwelt so ermittelt und kommuniziert werden, dass diese Informationen z.B. bei Miet- und Kaufentscheidungen, der Festlegung von Finanzierungs- und Versicherungskonditionen sowie bei der Wertermittlung und Risikobewertung besser als bisher berücksichtigt werden können. Die Ergebnisse des Transformationsberichts sollen bis Ende 2024 in die Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einfließen.https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/stadtentwicklung/Transformationsbericht.html
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Heute hat sich das Kabinett der Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie beschäftigt.
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