Kritik am Kabinettsbeschluss zur Gefahrstoffverordnung
Am 21. August hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen, die u.a. Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Demnach soll die sog. Erkundungspflicht, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind, für die Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben entfallen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert, die gesamte Bauwirtschaft habe sich im Nationalen Asbestdialog erfolgreich für eine Erkundungspflicht seitens des Veranlassers eingesetzt (siehe dazu Sachstandsbericht des Bundesarbeitsministeriums vom April 2020), die in den Vorentwürfen der Gefahrstoffverordnung noch enthalten gewesen sei. „Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten kann nicht allein auf die ausführenden Betriebe der Bauwirtschaft abgewälzt werden. Die jetzige Regelung ist praxisfern und nicht umsetzbar“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Ähnlich auch die Kritik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), der den Bundesrat dringend dazu auffordert, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen. „Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren“, vermutet ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.Aktuelles
-
Nadelschnittholz im Oktober deutlich teurer
Im Oktober tendierten die vom Statistischen Bundesamt berichteten Erzeugerpreisindizes für Holzprodukte im Vergleich zu den September-Notierungen mehrheitlich anziehend
-
Auch Deutschland gegen inhaltliche Änderungen an der EUDR
Gestern stimmte die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen die Forderung des EU-Parlaments, die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) inhaltlich zu ändern
-
Holzwirtschaft: Özdemir soll EUDR-Änderung zustimmen
Heute wollen die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und wie sie auf den Beschluss des EU-Parlaments reagieren, bezüglich der EUDR nicht nur die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verlängern, sondern auch inhaltliche Änderungen an dem EU-Gesetz vorzunehmen.
-
EUDR: EU-Rat nur für eine zeitliche Verschiebung
Der EU-Rat hat sich heute in Sachen EUDR nur für eine Verlängerung der Übergangszeit ausgesprochen und inhaltliche Änderungen der Verordnung abgelehnt.
Das Holz-Zentralblatt
Jede Ausgabe des Holz-Zentralblatts erscheint wöchentlich auch als e-Book! Der DRW-Verlag bietet diese Onlineversion auch im Abo an.
Leseproben
testen Sie uns im kostenlosen und unverbindlichen Probeabo
Einkaufsführer
Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..