Kritik am Kabinettsbeschluss zur Gefahrstoffverordnung

Am 21. August hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen, die u.a. Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Demnach soll die sog. Erkundungspflicht, ob und welche Gefahrstoffe bei Ausführung der Arbeiten zu erwarten sind, für die Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben entfallen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert, die gesamte Bauwirtschaft habe sich im Nationalen Asbestdialog erfolgreich für eine Erkundungspflicht seitens des Veranlassers eingesetzt (siehe dazu Sachstandsbericht des Bundesarbeitsministeriums vom April 2020), die in den Vorentwürfen der Gefahrstoffverordnung noch enthalten gewesen sei. „Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten kann nicht allein auf die ausführenden Betriebe der Bauwirtschaft abgewälzt werden. Die jetzige Regelung ist praxisfern und nicht umsetzbar“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Ähnlich auch die Kritik des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), der den Bundesrat dringend dazu auffordert, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen. „Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren“, vermutet ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

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