​Deutscher Kork-Verband kritisiert Teile der EUDR

Die Stoßrichtung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bewertet der Deutsche Kork-Verband grundsätzlich positiv. Er begrüßt auch die kürzlich vorgeschlagene Verlängerung der Übergangsfrist um ein Jahr. Obwohl die Korkproduktion selbst keine Entwaldung verursache, könnte die EUDR aber zusätzliche Anforderungen an die Branche stellen, wie die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten, stellt der Verband fest. Dazu Edgar Huber, der Vorstandssprecher des Deutschen Kork-Verbands: „Es wird kaum möglich sein, nachzuweisen, aus welchem Waldstück und von welchem Baum der jeweilige Kork stammt; erst recht nicht, wenn es entlang der Wertschöpfungskette mehrere Verarbeitungs- und Veredelungsschritte gibt, bis beispielsweise eine Korkplatte aus Portugal versandfertig ist. Wir appellieren daher, diese Besonderheiten in der Verordnungsanwendung zu berücksichtigen, da sonst ein zu 100% nachhaltiges Produkt regulatorisch ausgebremst wird, was genau zum Gegenteil der Intention der EUDR führen würde.“

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