ZDB: Bauherren bei Asbestverdacht zu Erkundung verpflichten

Wie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) gestern mitteilte, hat der Bundesrat am 18. Oktober über die Novellierung der Gefahrstoffverordnung abgestimmt, und sei dabei den Änderungsvorschlägen, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, nicht gefolgt. In einer Entschließung fordern die Länder gleichzeitig die Bundesregierung zur Prüfung auf, ob nicht doch eine anlassbezogene Asbesterkundung durch die Bauherren angezeigt ist. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa wertet die Entscheidung als verpasste Chance: „Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter unumgänglich. Deswegen fordert das Baugewerbe, das 90% der Sanierungsmaßnahmen im Ausbaubereich übernimmt, schon lange, die Bauherren dazu zu verpflichten, bei Asbestverdacht eine Erkundung vor Beauftragung und Beginn der Tätigkeiten durchzuführen. Zu dieser Empfehlung ist auch der Nationale Asbestdialog gekommen, der darüber seit vielen Jahren berät.“

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