NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
-
Deutschland neues Mitglied der europäischen For-Forest-Gruppe
Heute und morgen findet auf Einladung Schwedens das jährliche Treffen der Forstminister der For Forest Group plus statt
-
EUDR-Vorschläge: Lob und Tadel für die Bundesregierung
Zu den Vorschlägen für Änderungen an der EUDR, die die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission mitgeteilt hat, gab es Lob und Tadel
-
Berlin macht Vorschläge zur Vereinfachung der EUDR
Deutschland hat der Europäischen Kommission Vorschläge für die Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) übermittelt
-
„Forst live“ zählt mehr Besucher als 2025
Die „Forst live“ zählte nach drei Messetagen (27. bis 29. März) 31.528 Besucher (2025: 30.791)
Das Holz-Zentralblatt

Jede Ausgabe des Holz-Zentralblatts erscheint wöchentlich auch als e-Book! Der DRW-Verlag bietet diese Onlineversion auch im Abo an.
Leseproben
testen Sie uns im kostenlosen und unverbindlichen Probeabo
Einkaufsführer
Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..