NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
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Stabile Preise für Nadelsägerundholz in Österreich
Laut Juli-Holzmarktbericht der Landwirtschaftskammer Österreich ist die heimische Sägeindustrie aufnahmefähig für Fichtensägerundholz und die Nachfrage dementsprechend vorhanden
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2024 in der Schweiz 2% weniger Holz geerntet
Im Vorjahr wurden in der Schweiz 4,8 Mio. m³ Holz geerntet, was einem Rückgang von rund 2% gegenüber 2023 entspricht.
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Rundholzeinschnitt in der Schweiz leicht gestiegen
Den vom Bundesamt für Statistik ermittelten Zahlen aus der Holzverarbeitungserhebung zufolge ist die Einschnittmenge bei den Schweizer Sägewerken um 0,4% gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
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Premiere der „IDD Cologne“ wackelt erheblich
Die Köln-Messe zieht bei der vom 26. bis zum 29. Oktober (Sonntag bis Mittwoch) geplanten neuen Markenmöbelmesse „IDD Cologne“ die Notbremse.
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