NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
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“Rosenheimer Fenstertage“ senden Optimismus
„Sondervermögen treibt public“, brachte das Martin Langen, B+L Marktdaten Bonn, anlässlich der Fenstertage des Instituts für Fenstertechnik (IFT) am 7. und 8. Oktober in Rosenheim auf den Punkt.
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Straf- und Bußgeldvorschriften weiter im EUDR-Gesetzentwurf
Der Gesetzesentwurf zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), mit dem sich der Deutsche Bundestag gestern in erster Lesung befasst hat, halte an weitreichenden Straf- und Bußgeldvorschriften fest, so der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie.
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Gegenwind für Holzenergieförderung im Bundestagsausschuss
Gestern fand dazu eine Anhörung zur Novelle der Biomasseverordnung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags statt.
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EH55-Plus: Bund stockt Fördermittel auf
Die Bundesregierung setzt die EH55-Plus-Förderung bis Jahresende fort und stockt zugleich die Mittel auf.
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