Einfuhr von Teak aus Myanmar – Teilfreispruch für Importeur
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat auf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mit Beschluss vom 25. November über die Strafbarkeit der Einfuhr von Teak aus Myanmar befunden und den Angeklagten sowie drei Mitangeklagte unter Änderung und Teilaufhebung der landgerichtlichen Entscheidung teilweise freigesprochen. Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten, Geschäftsführer einer Holzgroßhandlung, sowie drei Mitarbeiter des Unternehmens am 27. April 2021 verurteilt, weil sie gegen das Myanmar-Embargo der EU verstoßen hatten. Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen importierte das Unternehmen Teak aus Myanmar, das zuvor nach Taiwan, Malaysia oder Singapur verbracht worden war. Während die Stämme in Malaysia und Singapur lediglich umgeladen wurden, wurde in Taiwan Schnittholz daraus hergestellt. Der BGH hat den Angeklagten und die drei Mitangeklagten nun wegen des Imports von in Taiwan hergestellten Teak-Schnittholzes freigesprochen, dagegen die Verurteilungen bestätigt, soweit es um den Import von „Teak-Squares“ und um in einem Drittstaat lediglich umgeladenem Teak-Stammholz ging. Über die Strafen und die Einziehung muss nun das Landgericht Hamburg erneut verhandeln und entscheiden.Aktuelles
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Ortenau: Esche höher, Eiche niedriger bewertet
Bei der diesjährigen Ortenauer Submission am 11. März wurden aus Kommunal- und Privatwäldern des Ortenaukreises und aus dem ForstBW-Bezirk „Mittleres Rheintal“ insgesamt 2.240 Fm angeboten.
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AGDW fordert Abbau von Risikovorräten
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter: „Die heute vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Zahlen verdeutlichen, dass die im Klimaschutzgesetz verankerten Vorgaben für die CO2-Senkenziele des LuluCF-Sektors dringend angepasst werden müssen.“
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LuluCF-Ziel kann nicht erreicht werden
Heute haben das Bundesklimaschutzministerium (BMWK) und das Umweltbundesamt (UBA) die Bilanz der CO2-Emissionen für das Jahr 2024 sowie die Projektionsdaten für 2025 veröffentlicht.
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EPLF: Laminatabsatz weiter gering rückläufig
Die Unternehmen im Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF) haben 2024 gegenüber dem Vorjahr einen um 1,4% geringeren Gesamtabsatz verzeichnet.
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