EUDR: VDMA warnt vor bürokratischem Irrsinn
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hat in einem gestrigen Schreiben an die EU-Kommission und den deutschen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer eindringlich vor den Folgen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gewarnt. Die Verordnung, die ab Ende 2025 für große Unternehmen und ab Mitte 2026 auch für kleinere Firmen gelten soll, sieht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Produkten wie Holz, Gummi oder Leder bis zur Ursprungsparzelle vor. Aus Sicht des VDMA muss die EUDR dringend überarbeitet und ihr Start um mindestens zwei Jahre verschoben werden. Sie sei handwerklich schlecht gemacht und Bürokratismus in Höchstform. Zwar sei die Maschinenbauindustrie nicht direkter Produzent der betroffenen Rohstoffe, jedoch auf Komponenten angewiesen, die aus diesen Rohstoffen hergestellt und teilweise auch als Ersatzteile auf den Markt gebracht werden. „Es ist absoluter Irrsinn, dass neben den Inverkehrbringern von relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen auch alle nachgelagerten europäischen Wertschöpfungsteilnehmer volle EUDR-Deklarations- und Sorgfaltspflichten zu leisten haben“, so VDMA-Präsident Bertram Kawlath. In seiner Stellungnahme zur EU-Konsultation fordert der VDMA u.a. eine Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf den ersten Inverkehrbringer, die Einführung von De-Minimis-Regelungen für Kleinstmengen, Kleinstsendungen und für geringfügige Rohstoffanteile sowie Ausnahmen für Testprodukte, Bedienungsanleitungen und Rückwaren.Aktuelles
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