EUDR: Keine zusätzlichen Pflichten für Palettenverwender

Wie die European Pallet Association (Epal) in einem Informationsschreiben zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) mitteilt, entstehen für Verwender von Epal-Paletten mit der EUDR keine zusätzlichen Pflichten oder Aufwand. Zwar fielen neben einigen anderen Produkten auch neue Epal-Paletten in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung. Dagegen sei die Verordnung ausdrücklich nicht für beladene Paletten sowie gebrauchte Paletten anwendbar, so Jarek Maciazek, Präsident der Epal. Die Verwender müssten demnach nicht die EUDR-Konformität der Paletten prüfen, wenn sie Waren auf neuen oder gebrauchten Paletten ausliefern, geliefert erhalten oder lagern. Somit seien keine Auswirkungen für die Logistikprozesse von Warenlieferanten und -empfängern sowie den Tausch von Epal-Paletten und das Leerpaletten-Management verbunden, so der Verband.

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