BDF fordert Nachbesserungen beim Vergaberecht
Zur ersten Lesung des Vergabebeschleunigungsgesetzes im Deutschen Bundestag am 9. Oktober hat der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) den vorliegenden Entwurf erneut kritisiert. Kern der Kritik ist der Losgrundsatz, der öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, Ausschreibungen in Einzelaufträge aufzuteilen und dadurch „serielle, modulare und systemische Bauweisen ausbremse“. Dabei trügen gerade diese dazu bei, dringend benötigte Projekte schneller und effizienter umzusetzen, so der Verband. Der BDF appelliert daher an die Regierungskoalitionen beim Losgrundsatz nachzubessern und rechtssichere Möglichkeiten für Gesamtvergaben von Bauprojekten zu schaffen. Der Gesetzentwurf liegt nun den Ausschüssen vor. Eine abschließende Entscheidung wird voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet.Aktuelles
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