Mocopinus leitet Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ein

Die Geschäftsführung des Industriehobelwerks Mocopinus mit Sitz in Ulm hat beim Amtsgericht Ulm ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Dem Antrag wurde entsprochen und Rechtsanwalt Georg Jakob Stemshorn (Pluta Rechtsanwalts GmbH) zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Wie das Unternehmen weiter mitteilt, bleibe die Geschäftsführung im Amt, der Geschäftsbetrieb laufe an allen Standorten uneingeschränkt weiter. Kundenaufträge, Lieferbeziehungen und Serviceleistungen werden demnach im Rahmen des Verfahrens fortgeführt. Um Löhne und Gehälter kurzfristig zu sichern, sei eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet worden. Zur Unterstützung der Geschäftsführung wurde Rechtsanwalt Stephan Strumpf (Kanzlei Finkenhof) als Generalhandlungsbevollmächtigter eingesetzt. Ziel sei die wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens und die Prüfung strategischer Optionen, einschließlich einer möglichen Investorenlösung.

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