Bayern will Bundesratsinitiative zur EU-Wiederherstellungsverordnung

Die Regierung Bayerns will ihrer Forderung, die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) außer Kraft zu setzen, mittels einer Bundesratsinitiative Nachdruck verleihen. Der Bundesrat soll darin die Bundesregierung auffordern, sich auf EU-Ebene für eine Außerkraftsetzung der W-VO einzusetzen, mindestens aber für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung. Das hat heute die Staatsregierung beschlossen. Sie ist der Ansicht, dass die W-VO mit strengen Überwachungs- und Berichtspflichten verbunden ist, die für die ohnehin stark belasteten Verwaltungen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Eine angemessene finanzielle Beteiligung von EU- sowie von Bundesseite sei für die Umsetzung der Verordnung unabdingbar. Die geplante Bundesratsinitiative enthält zudem die Forderung, dass der nationale Wiederherstellungsplan nicht ohne Zustimmung des Bundesrats an die EU-Kommission übermittelt werden soll. Dadurch soll den Interessen der Länder mehr Gewicht verliehen werden.
 

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