​BGH hebt Urteil im Rundholz-Kartellstreit auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Streit um die frühere Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg aufgehoben. Das Verfahren um mögliche Schadensersatzansprüche von 36 Sägewerksunternehmen gegen das Land muss nun vom Oberlandesgericht neu verhandelt werden. Die Sägewerke fordern wegen der jahrzehntelangen gemeinsamen Vermarktung von Rundholz aus Staats-, Kommunal- und Privatwald mindestens 270 Mio. Euro Schadensersatz sowie Zinsen in Höhe von rund 203 Mio. Euro. Das Oberlandesgericht hatte den Ansprüchen bereits dem Grunde nach weitgehend stattgegeben. Der BGH sieht das anders: Zwar sei die Sammelklage zulässig, allerdings hätte das Land und die beteiligten Gemeinden im Sinne des Kartellrechts gehandelt. Ob die gebündelte Holzvermarktung den Wettbewerb tatsächlich eingeschränkt habe, es einen kartellbedingten Preisaufschlag gegeben habe und den Sägewerken dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, sei bislang nicht hinreichend belegt. Damit ist für die Kläger wieder völlig offen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Schadensersatz besteht. Damit dürfte sich einer der größten Rechtsstreitigkeiten der deutschen Forst- und Holzwirtschaft noch über Jahre hinziehen.

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