DeSH kritisiert Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz
Mit Unverständnis reagierte der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) auf die heute im Bundeskabinett beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welche deutliche Veränderungen zum Entwurf aus der Verbändeanhörung enthält. Der Verband sieht in den drastisch verschärften Anforderungen für neue Holzheizungen in Bestandsgebäuden und dem kategorischen Verbot im Neubau eine einseitige Diskriminierung von Holz und damit eine Gefahr für die Wärmewende. Vorgesehen sei, dass Biomasseheizungen im Neubau nicht zur Erfüllung des 65%-Ziels zulässig sind. Für den Heizungstausch im Bestand, in dem die Holzwärme eine zentrale Rolle spielt, soll bei Biomasseheizungen künftig eine Kombinationspflicht mit Solar oder Photovoltaik und zudem eine Pflicht für staubmindernde Maßnahmen gelten. „Die Kombinationspflichten im Bestand drohen die Eigentümer durch zusätzliche Kosten unnötig zu belasten und bremsen den Ausbau der erneuerbaren Wärme weiter aus. Doch gerade bei älteren Gebäuden ist der Sanierungsstau groß. Der Einsatz von Biomasseheizungen bleibt hier oftmals die einzig praktikable, bezahlbare wie auch sinnvolle Lösung“, so DeSH-Geschäftsführerin Möbus. „Gleichzeitig wird ein kategorischer Ausschluss von Biomasseheizungen, und damit auch hocheffizienter und emissionsarmer Pelletheizungen, der Heterogenität möglicher Gebäudekonstellationen im Neubau nicht gerecht.“
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