Neue Abholzigkeitsgrenzwerte für Douglasie und Lärche
Für die Qualitätssortierung von Douglasien- und Lärchen-Stammholz gelten ab dem 15. Mai neue Abholzigkeitsgrenzwerte. Diese hat der Ständige Ausschuss Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (StA RVR) der Plattform Forst und Holz am 23. März beschlossen. Die wissenschaftlichen Berater des StA RVR – die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (Prof. Bertil Burian) und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (Dr. Udo Hans Sauter, Dr. Jörg Staudenmaier) – haben in Zusammenarbeit mit Betrieben aus der Praxis in den vergangenen Monaten umfangreiche Datensätze für Douglasien- und Lärchen-Stammholz, das am Werkseingang nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung (RVWV) vermessen worden war, zusammengetragen. Auf dieser Basis wurden die Abholzigkeitsgrenzwerte aktuell so berechnet werden, dass deren Anwendung bei in der Praxis gehandeltem Stammholz zu einer Qualitätsklassenverteilung von 85% B, 12% C und 3% D führt. Diese Zielverteilung war 2019 zwischen Vertretern von Forst- und Holzwirtschaft für alle Nadelholzarten vereinbart worden.
Aktuelles
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Nadelschnittholz im Oktober deutlich teurer
Im Oktober tendierten die vom Statistischen Bundesamt berichteten Erzeugerpreisindizes für Holzprodukte im Vergleich zu den September-Notierungen mehrheitlich anziehend
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Auch Deutschland gegen inhaltliche Änderungen an der EUDR
Gestern stimmte die Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen die Forderung des EU-Parlaments, die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) inhaltlich zu ändern
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EUDR: EU-Rat nur für eine zeitliche Verschiebung
Der EU-Rat hat sich heute in Sachen EUDR nur für eine Verlängerung der Übergangszeit ausgesprochen und inhaltliche Änderungen der Verordnung abgelehnt.
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