BDA: Muster-Holzbaurichtlinie bremst den Holzbau
Der Bund Deutscher Architekten (BDA) hat vergangene Woche ein Positionspapier zur noch in diesem Jahr anstehenden Fortschreibung der Muster-Holzbaurichtlinie (MHolzBauRL) veröffentlicht. Nach Ansicht des BDA sind die Potenziale der Bauweisen mit Holz im Rahmen der umzusetzenden Bauwende noch nicht vollständig realisiert. Es bestehe nach wie vor ein bauordnungsrechtlicher Vorrang der Materialqualität gegenüber der Leistungsfähigkeit der Bauarten. Abweichungen sind nach der gültigen MHolzBauRL nur noch unter Berücksichtigung von allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) oder vorhabenbezogener Bauartgenehmigung (vBG) möglich, Innovationen aus der forschenden Praxis würden damit durch lange Bauartgenehmigungszeiten erschwert. Auch müsse die Holztafelbauweise, als bauphysikalisch optimierte, „ressourcenschonende Leichtbauweise“ in der Gebäudeklasse 5 ermöglicht werden, fordert der BDA. Er wendet sich auch gegen die Kapselung von Sichtholzflächen durch Gipsbaustoffe und die Verwendung von Kompositstoffen, die eine sortenreine Trennung erschwerten. Das vollständige Positionspapier unter:
https://www.bda-bund.de/wp-content/uploads/2023/04/Stellungnahme-Musterholzbaurichtlinie-1.pdf
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