Richtlinien zur „Wohneigentumsförderung für Familien“ veröffentlicht
Das Bundesbauministerium hat heute Details zu den Förderrichtlinien für die am 1. Juni startende „Wohneigentumsförderung für Familien“ bekanntgegeben. Für dieses Programm stehen bis zu 350 Mio. Euro bereit. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite in Höhe von 140.000 bis 240.000 Euro, der Zinssatz liegt zum Start bei 1,25% für 35 Jahre Kreditlaufzeit (10 Jahre Zinsbindung). Antragsberechtigt sind Familien, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen die 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreitet. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) erreichen.
Die Richtlinie des Förderprogramms ist abrufbar unter: www.kfw.de/300
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