EUDR betrifft auch heimische Forst- und Holzwirtschaft
Nachdem auch die EU-Länder der neuen EUDR (EU Deforestation Regulation – EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung) zugestimmt haben, gelten die neuen Bestimmungen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten vermutlich ab Ende 2024 nicht nur für den Holzimport in die EU, sondern auch für die Forstbetriebe und für Unternehmen der Holzwirtschaft in der EU. Dies hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage bestätigt. U.a. müssen Forstbetriebe künftig ihre Holzeinschläge bei einer EU-Behörde mit Ortsdaten anmelden. Zu diesem Thema gaben Franz-Xaver Kraft (GD Holz) und Lukas Freise (AGR) Auskunft in Interviews, die morgen im Holz-Zentralblatt erscheinen.
Aktuelles
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Wohnungsbau: Etwas mehr Aufträge und mehr Stornierungen
Laut dem Ifo-Geschäftsklimaindex hat sich die Stimmung im Wohnungsbau im Mai weiter eingetrübt.
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Laubholzwirtschaft in Deutschland unter Druck
Beim Laubholzgespräch am 10. Juni in Würzburg waren sich die Teilnehmer einig, dass die heimische Laubholzbranche unter Druck steht
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Österreichs Holzindustrie: Absatz- und Exportwert 2025 gestiegen
Der Absatz der produzierten Waren der 1.256 Mitgliedsunternehmen der österreichischen Holzindustrie betrug im vergangenen Jahr 10,0 Mrd. Euro
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NGO kauft 770 ha Wald mit 22 Mio. Euro vom Bund
Am 5. Juni machte die zum BUND Thüringen gehörende Naturstiftung David öffentlich, dass sie 770 ha Wald am Südrand der Hohen Schrecke (Thüringen) erworben hat, um diesen dauerhaft als „Urwald von morgen“ sich entwicklen zu lassen.
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