Am 3. März legte die Bundesregierung den Referentenentwurf für eine Novelle des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) vor. Demnach sollen ab Januar 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Einschränkungen soll auch Biomasse eine Erfüllungsoption darstellen. Eine Verbändeallianz für die Interessen der Holzenergie sieht in dem neuen Gesetzentwurf ihre ersten Kritikpunkte berücksichtigt – der Allianz gehören die Verbände BDH, DEPV, DeSH, FVH, ZIV (Schornsteinfeger) und ZVSHK (Heizungsbauer) an. So gibt es keine zwangsläufige Verpflichtung mehr zur Kombination von Holz- und Pelletanlagen beim Heizungstausch mit einer Solaranlage/Wärmepumpe zur Warmwasserversorgung. Auch die Festlegung, Biomasseanlagen müssten beim Heizungstausch die Voraussetzungen der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioStNachV) (§71 f) entsprechen, wurde gestrichen. Wichtige Forderungen, u.a. den Neubau und die Förderung betreffend bleiben jedoch weiter offen und müssen in der anstehenden Anhörungsphase pro Holzfeuerung verbessert werden.