Werksvermessung: DFWR rät ab vom „Industriestandard“

​Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) empfiehlt Waldbesitzern, die Rahmenvereinbarung Werksvermessung (RV-WV) in Holzkaufverträge einzubeziehen und den durch die Sägeindustrie Ende 2022 neu eingeführten „Industriestandard Werksvermessung 1.0“ nicht anzuwenden.

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