Werksvermessung: DFWR rät ab vom „Industriestandard“
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) empfiehlt Waldbesitzern, die Rahmenvereinbarung Werksvermessung (RV-WV) in Holzkaufverträge einzubeziehen und den durch die Sägeindustrie Ende 2022 neu eingeführten „Industriestandard Werksvermessung 1.0“ nicht anzuwenden.Dieser Artikel erschien im Newsletter des Holz-Zentralblatts. Um weiterlesen zu können schließen Sie bitte ein Abonnement ab.
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Gestern wurde in Karlsruhe die Plattform Integriertes Waldbrandrisikomanagement Baden-Württemberg offiziell ins Leben gerufen
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Die allgemeine Geschäftslage der Nadelholzsägewerke in Deutschland hat sich seit Jahresbeginn nur unwesentlich verändert und stellt sich auch Ende Juni für zwei Drittel der Unternehmen als befriedigend dar
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