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Noch kein praxistauglicher Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Von der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sind auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen, die nach CSRD gar nicht berichtspflichtig sind: Denn sie werden von berichtspflichtigen Firmenkunden, Banken oder öffentlichen Auftraggebern zur Lieferung von Informationen bzgl. der Unternehmenstätigkeit aufgefordert. Im Auftrag der EU-Kommission wird aktuell ein KMU-Berichtsstandard (VSME) entwickelt, der nicht berichtspflichtige aber über die Lieferlette betroffene Unternehmen unterstützen soll

31. Mai 2024