Anträge für Härtefallhilfen demnächst online stellbar
Private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Pellets heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird: am 2. Mai für Bremen und Hamburg; am 4. Mai für Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie am 8. Mai für Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg übernimmt für die 13 Bundesländer die technische Umsetzung. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die im vergangenen Jahr mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zahlen mussten. Erstattet werden 80% der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
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Mehr als ein Jahr vor der kommenden „Ligna“ (10. bis 14. Mai 2027) sind bereits über 80% der Fläche belegt.
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Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) hält die aktuell vorgesehenen Änderungen bei der EUDR für unzureichend und fordert substanzielle Nachbesserungen.
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Die schwedische Forstbehörde Skogsstyrelsen hat am 17. Februar eine abschließende Schätzung der Schäden durch den Sturm „Johann“ veröffentlicht.
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Insgesamt 426 Fm (Vorjahr 271 Fm) Laubholz verkaufte der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) bei seiner 35. Laubholzsubmission im Forstbetrieb Groß Schönebeck.
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