Anträge für Härtefallhilfen demnächst online stellbar

Private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Pellets heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird: am 2. Mai für Bremen und Hamburg; am 4. Mai für Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie am 8. Mai für  Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg übernimmt für die 13 Bundesländer die technische Umsetzung. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die im vergangenen Jahr mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zahlen mussten. Erstattet werden 80% der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN

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