Ausnahmegenehmigung für Holztransporte in Baden-Württemberg möglich
Aufgrund der anhaltend kritischen Situation in den baden-württembergischen Wäldern hat das Landes-Verkehrsministerium mit einem Erlass Ausnahmegenehmigungen für schwerere Holztransporte ermöglicht. Danach können Speditionen der Holzlogistik beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen von bis zu 44t beantragen. Um den betroffenen Speditionen der Holzlogistik Planungssicherheit zu geben, gilt der Schadholzerlass bis zum 31. Dezember 2027. Dieser lange Gültigkeitszeitraum sei mit der Aufforderung an Forstverwaltung und Unternehmen verbunden, dauerhafte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die keiner weiteren Ausnahmegenehmigung bedürfen.Aktuelles
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Forstkammer fordert, Waldmaßnahmen konsequent umzusetzen
Die Forstkammer Baden-Württemberg zeigt sich besorgt über die zunehmenden Belastungen für die Wälder im Land durch Sommerhitze mit neuen Temperaturrekorden.
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Holzwirtschaftsrat wirbt für Bundesmittel für Forschung
Die Mittel für Wald- und Holzforschung sollen nach aktuellen Planungen im Haushalt des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf ein Minimum reduziert werden
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Deutsche Messe kündigte neues Format „Ligna.Builds“ an
Auf der nächsten „Ligna“ wird als Teil eines neuen Formats ein echtes Haus gebaut, wie der Veranstalter, die Deutsche Messe AG, heute bekannt gab.
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DeSH warnt vor Folgen neuer Naturschutzvorgaben
Zum Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung hat der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) den Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur scharf kritisiert.
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