Bayerisches Kabinett beschließt Änderungen im Bauordnungsrecht
In seiner Regierungserklärung vom 13. Juni hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder Eckpunkte für den Abbau unnötiger bürokratischer Hemmnisse angekündigt. Das bayerische Kabinett hat dazu heute einige Vorhaben beschlossen, u.a. im Bauordnungsrecht. Neben zahlreichen anderen Änderungen sollen z.B. bei Wohnraumaufstockungen künftig für bestehende Bauteile die Anforderungen der höheren Gebäudeklasse nicht anzuwenden sein. Typengenehmigungen für serielle bzw. modulare Bauten, die mehrfach in derselben Ausführung errichtet werden sollen, werden künftig unbefristet erteilt, statt bislang nur für die Dauer von fünf Jahren. Außerdem wird festgelegt, dass auf typengenehmigte Gebäude sog. Ortsgestaltungssatzungen keine Anwendung finden. Bei der Stellplatzpflicht für Fahrzeuge soll das Landesrecht zugunsten kommunaler Entscheidung zurückgenommen werden: Es wird der jeweiligen Kommunen überlassen, eine Stellplatzpflicht durch Satzung zu begründen oder darauf zu verzichten. Eine Kommune darf aber nicht beliebig viele, sondern höchstens so viele Stellplätze vorschreiben wie staatlich geregelt.Aktuelles
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Die Familienbetriebe Land und Forst unterstützen den von Bayern im Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag zur EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO). Mit dem Antrag fordert Bayern, die Verordnung auszusetzen bzw. grundlegend zu überarbeiten
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Holzindustrie: W-VO gefährdet die Holzindustrie
Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) warnt vor den Folgen der europäischen Wiederherstellungsverordnung (W-VO) für die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Rohstoffversorgung der Holzindustrie
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