BEG-Förderanträge ab 27. Februar möglich

Ab dem 27. Februar können Hauseigentümer wieder Anträge für die finanzielle Förderung von Heizungsanlagen stellen: Neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen werden künftig mit bis zu 70% der Investitionskosten gefördert. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für die eigengenutzte Wohneinheit. Für Holzheizungen mit geringen Staubemissionen kommt ein Bonus von pauschal 2.500 Euro hinzu. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Heizungsförderung wird in den meisten Fällen über die Förderbank KfW abgewickelt. Die Förderbausteine sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Andere Einzelmaßnahmen, etwa eine Wärmedämmung oder neue Fenster, werden weiterhin mit bis zu 20% gefördert – eine Ausnahme gibt es für die Heizungsoptimierung bei Biomasseheizungen. Inklusive der Förderung für Gesamtsanierungen stehen rund 17 Mrd. Euro zur Verfügung.

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