Brandenburg und Sachsen-Anhalt kooperieren bei Waldbrandfrüherkennung
Zur länderübergreifenden Früherkennung von Waldbränden haben die Forstbehörden aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt die beidseitige Mitnutzung von Sensordaten in einem Kooperationsvertrag festgehalten. Bereits seit zehn Jahren besteht eine vergleichbare Vereinbarung zwischen Brandenburg und Sachsen. Die Vereinbarung ermöglicht den jeweiligen Waldbrandzentralen, auch Sensordaten aus den Grenzbereichen des „Nachbarn“ zu analysieren und sorgt somit für eine genauere Feststellung der Brandstellen. Unterzeichnet wurde der Vertrag Anfang Februar vom Direktor des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Hubertus Kraut, und dem Direktor des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt, Thorsten Rommel, im Vorfeld der Waldbrandsaison, die zum 1. März begann.Aktuelles
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