BW-​Landesministerium kommentiert Urteil im Kartellschadensersatzverfahren

Zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. August im Kartellschadensersatzverfahren wegen der Rundholzvermarktungspraxis des Landes Baden-Württemberg in den Jahren 1978 bis 2015 und einer möglichen Revision sagt der Landesminister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk: „Wir werden das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgfältig prüfen. Zur Klärung der Schadenshöhe hat der Senat das Verfahren an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen. Jedoch kann jetzt schon festgestellt werden, dass sich durch das ergangene Teilurteil die von den Klägern geforderte Schadenssumme nahezu halbiert hat. Für den verbleibenden Teil ist das Land der festen Überzeugung, dass den Klägern kein Schaden entstanden ist. Der Vorwurf, dass die Holzvermarktungspraxis des Landes in der Vergangenheit kartellrechtswidrig war, bedarf nun einer höchstrichterlichen Klärung. Zumal die Holzvermarktung des Landes auf einer geltenden gesetzlichen Grundlage des damaligen Landeswaldgesetzes stattfand. Es ist eine zusätzliche Motivation für die Revision, dass die Kläger ihre Ansprüche abgetreten haben und ein internationaler Prozessfinanzierer von möglichen Schadensersatzzahlungen profitieren würde.“

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