Depi rät, Förderanträge jetzt zu stellen
Wer seine in die Jahre gekommene Pelletheizung durch ein neues, effizienteres Modell ersetzen möchte, kann dafür noch bis zum Jahreswechsel die volle staatliche Förderung nutzen. Darauf weist das Deutsche Pelletinstitut hin. Möglich seien Fördersätze von bis zu 70%, bei niedrigem Haushaltseinkommen sogar bis zu 80%. Dagegen wird die sogenannte Grün-zu-Grün-Förderung – also der Zuschuss beim Austausch einer bestehenden Holzheizung durch eine neue – im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2027 deutlich eingeschränkt. Beim Umstieg von einem fossilen Wärmeerzeuger (z.B. mit Erdöl oder -gas betrieben) auf eine Pelletheizung beträgt der aktuelle Zuschuss 30% der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushalts-Jahreseinkommen bis 50.000 Euro können zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 10 bis 40% beantragen. Wer eine alte Öl-, Nachtspeicher- oder Kohleheizung, oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, erhält zusätzlich einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 16%. Auch dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028 vollständig. Wer jedoch den Förderantrag rechtzeitig stelle, sichere sich die geltenden Konditionen, so das Depi. Ist der Antrag von der KfW bewilligt, bleiben 36 Monate Zeit zur Umsetzung.Aktuelles
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