Detlef Noack mit 92 Jahren verstorben
Bereits am 20. September ist Prof. Dr. Detlef Noack im gesegneten Alter von 92 Jahren verstorben. Er hat lange Jahre in Hamburg in leitenden Positionen in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung gearbeitet. Viele Hamburger Holzwirte hat er durch den eher trockenen Stoff der Statistik geführt und damit den Weg für etliche wissenschaftliche Karrieren bereitet. Noack kam 1945 als 14-jähriger von Eberswalde nach Reinbek, eine Waldarbeiterausbildung brachte ihn zum Holz. Er gehörte zu den ersten Studenten des neu etablierten Studiums der Holzwirtschaft an der Universität Hamburg. Nach seinem Diplom arbeitete er seit 1955, zuerst unter Prof. Franz Kollmann und dann unter Prof. Rudolf Keylwerth, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Holzphysik und mechanische Technologie des Holzes der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (BFH) im Schloss Reinbek. Schon mit 32 Jahren wurde er Leiter des BFH-Instituts, im Alter von 45 erhielt er den Ruf auf die Professur für Mechanische Holztechnologie. In der Forschung beschäftigte er sich schon früh mit der Messung der Holzfeuchte. Noack war zudem „Dienstleister“ im besten Sinne, im akademischen Bereich und in wirtschaftsorientierten Organisationen. Auch nach seiner Emeritierung 1996 war er der „Mann in Brüssel“. So wurde Noack z.B. 1999 erneut zum Chairman des Technischen Komitees Holzwerkstoffe gewählt. Mehr als 20 Jahre gehörte er zum Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung. Auch nach seiner Pensionierung vor nunmehr fast 30 Jahren hielt er Kontakt zu Kollegen und Freunden, noch jahrelang war er ehrenamtlich in der internationalen Normungsarbeit tätig.Aktuelles
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„Sondervermögen treibt public“, brachte das Martin Langen, B+L Marktdaten Bonn, anlässlich der Fenstertage des Instituts für Fenstertechnik (IFT) am 7. und 8. Oktober in Rosenheim auf den Punkt.
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Der Gesetzesentwurf zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), mit dem sich der Deutsche Bundestag gestern in erster Lesung befasst hat, halte an weitreichenden Straf- und Bußgeldvorschriften fest, so der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie.
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Gestern fand dazu eine Anhörung zur Novelle der Biomasseverordnung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestags statt.
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