Einigung auf EU-Lieferkettengesetz

Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsländer haben sich in der Nacht vom 13. auf den 14. Dezember auf ein neues EU-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geeinigt. Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, dass bei der Herstellung von Waren, insbesondere wenn sie in die EU importiert werden, Menschenrechte (u.a. Verbot von Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern) und Natur- und Umweltschutz bei den Lieferanten eingehalten werden. Die EU-Unternehmen müssen dazu entsprechende Nachweise sammeln und dokumentieren, sie müssen potenzielle Auswirkungen verhindern oder abschwächen, tatsächliche Auswirkungen abstellen oder sie auf ein Minimum reduzieren, ein Beschwerdeverfahren einrichten, die Wirksamkeit ihrer Strategien und Maßnahmen kontrollieren und öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflicht kommunizieren, oder eben auf Lieferungen verzichten, für die sie die geforderten Maßnahmen und Nachweise nicht erbringen können. Das Gesetz muss noch vom EU-Parlament und dem EU-Rat formell beschlossen werden. Bayerns Europaminister Eric Beißwenger erklärte zum geplanten EU-Gesetz: „Im Grundsatz verfolgt die Richtlinie ein gutes, richtiges und wichtiges Ziel. Mit der aktuellen Ausgestaltung schießt die EU aber über das Ziel hinaus … Indem ein Großteil der Wertschöpfungskette umfasst sein soll, werden auch auf mittelständische Zulieferer Auflagen und Dokumentationspflichten zukommen. Mit dem Gesetz drohen damit große Bürokratiebelastungen, insbesondere mittelbar auch für kleine und mittlere Unternehmen.“

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