EU einig bei Pflichten zur Wiederherstellung der Natur

EU-Rat und EU-Parlament einigten sich gestern über neue Regeln zur Wiederherstellung und Erhaltung geschädigter Lebensräume in der EU, die zu einer entsprechenden Verordnung führen sollen. Mit dieser soll u.a. erreicht werden, dass bis 2030 mindestens 20% der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Für jedes der aufgelisteten Ökosysteme – u.a auch Wälder – sollen spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Naturwiederherstellung festgelegt. Der vereinbarte Text sieht in Bezug auf Wälder vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um die biologische Vielfalt der Waldökosysteme zu verbessern, mehr stehendes und liegendes Totholz sowie einen Waldvogelindex zu erreichen, wobei die Gefahr von Waldbränden zu berücksichtigen ist. Es wurde auch vereinbart, dass die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, bis 2030 auf EU-Ebene mindestens 3 Mrd. zusätzliche Bäume zu pflanzen. Die Natur- und Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe wertet die Einigung als „Erfolg für den Naturschutz“.

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