EUDR betrifft auch heimische Forst- und Holzwirtschaft

Nachdem auch die EU-Länder der neuen EUDR (EU Deforestation Regulation – EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung) zugestimmt haben, gelten die neuen Bestimmungen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten vermutlich ab Ende 2024 nicht nur für den Holzimport in die EU, sondern auch für die Forstbetriebe und für Unternehmen der Holzwirtschaft in der EU. Dies hat das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage bestätigt. U.a. müssen Forstbetriebe künftig ihre Holzeinschläge bei einer EU-Behörde mit Ortsdaten anmelden. Zu diesem Thema gaben Franz-Xaver Kraft (GD Holz) und Lukas Freise (AGR) Auskunft in Interviews, die morgen im Holz-Zentralblatt erscheinen.

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