Europäischer Schutz für regionale Holzhandwerkskunst
Handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse, z.B. Holzkunst aus dem Erzgebirge, kann künftig durch EU-Recht geschützt werden. Wie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung mitteilt, sei über eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission in Brüssel eine Einigung erzielt worden. Einen Schutz für geografische Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten gibt es in der EU bisher nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse wie Holzkunst aus dem Erzgebirge sind bisher ohne einen solchen Schutz. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), dem der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, angehört, hatte die EU-Kommission im Jahr 2021 aufgefordert, das zu ändern. Mit einem verbesserten Schutz von handwerklichen und industriellen Produkten können Verbraucher regionaltypische Herkunft und Qualität besser erkennen und beim Kauf berücksichtigen.
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Positiv bewertet der Deutsche Holzwirtschaftsrat auch, dass die Agrarminister eine Neubewertung der CO2-Senkenziele im LuluCF-Sektor fordern
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Vom 28. bis 30. März kamen über 30.000 Besucher zur 24. „Reiten-Jagen-Fischen“, Messe für Freizeit in der Natur, sowie zur vierten „Forst³“, Messe für Wald, Forst und Holz, in die Messe Erfurt
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