Europäischer Schutz für regionale Holzhandwerkskunst

Handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse, z.B. Holzkunst aus dem Erzgebirge, kann künftig durch EU-Recht geschützt werden. Wie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung mitteilt, sei über eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission in Brüssel eine Einigung erzielt worden. Einen Schutz für geografische Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten gibt es in der EU bisher nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Handwerkliche oder gewerbliche Erzeugnisse wie Holzkunst aus dem Erzgebirge sind bisher ohne einen solchen Schutz. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), dem der sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, angehört, hatte die EU-Kommission im Jahr 2021 aufgefordert, das zu ändern. Mit einem verbesserten Schutz von handwerklichen und industriellen Produkten können Verbraucher regionaltypische Herkunft und Qualität besser erkennen und beim Kauf berücksichtigen.

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