​Frist für Umsetzung der RED III läuft heute aus

Heute endet nach 18 Monaten die Frist zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III) in deutsches Recht. Aus diesem Anlass fordern die Naturschutzorganisationen Nabu, Robin Wood und Biofuelwatch die neue Bundesregierung in einem offenen Brief auf, jetzt schnell die nötigen gesetzlichen Änderungen zur Holzbiomasse umzusetzen. Andernfalls drohten nicht nur ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, sondern auch „gravierende Klimaschäden durch die weitere Subventionierung der Holzverbrennung“, so die Verbände. Die EU-Richtlinie RED III verlange unter anderem, Holz vorrangig stofflich zu nutzen – also in langlebigen Produkten – und nur im Ausnahmefall energetisch. Doch solange die EEG-Förderung die Verbrennung von Waldholz weiter attraktiv mache, fehle der notwendige Lenkungseffekt. Weiter erklären die Verbände: „Die Verbrennung von Holz konkurriert mit sinnvollerer stofflicher Nutzung – etwa in der Holzindustrie oder der Bioökonomie. Schon ab den 2030er-Jahren könnte eine Holzlücke entstehen, wenn die heutigen Schadholzmengen, etwa durch den Borkenkäfer, abnehmen und zugleich Energieanlagen weiter massenhaft Waldholz nachfragen.“

Aktuelles

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    Auch im Juli zogen die vom Statistischen Bundesamt berichteten Erzeugerpreisindizes für Holzprodukte im Vergleich zu den Notierungen des Juni, und damit den sechsten Monat in Folge, überwiegend an.

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    Prof. Dr. Andreas Bitter: „Wenn die EU den USA ein vernachlässigbares Risiko für Entwaldung zuspricht, dann muss dies zwingend auch … für Deutschland gelten.“

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