Gebäudetyp E: Richtig, aber noch nicht praxistauglich

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Das neue Gesetz soll das Bauen einfacher und günstiger machen, indem Bauherren künftig auf sogenannte Komfortstandards verzichten können. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Berlin, begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, warf ihr aber zugleich mangelnde Praxistauglichkeit vor. Rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe führten zu Rechtsunsicherheit und damit zu Haftungsrisiken für die Handwerksbetriebe, so Schwannecke. „Der Gesetzentwurf muss deshalb im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.“ Notwendig seien dafür insbesondere handhabbare und gesetzlich konkretisierte Kriterien, um Abweichungsmöglichkeiten von technischen Normungen rechtssicherer zu bestimmen. Das Handwerk habe einen entsprechenden Kriterienkatalog vorgelegt.

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