Gebäudetyp E: Richtig, aber noch nicht praxistauglich
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E beschlossen. Das neue Gesetz soll das Bauen einfacher und günstiger machen, indem Bauherren künftig auf sogenannte Komfortstandards verzichten können. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Berlin, begrüßt grundsätzlich die Entscheidung, warf ihr aber zugleich mangelnde Praxistauglichkeit vor. Rechtliche Abgrenzungsschwierigkeiten und zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe führten zu Rechtsunsicherheit und damit zu Haftungsrisiken für die Handwerksbetriebe, so Schwannecke. „Der Gesetzentwurf muss deshalb im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen.“ Notwendig seien dafür insbesondere handhabbare und gesetzlich konkretisierte Kriterien, um Abweichungsmöglichkeiten von technischen Normungen rechtssicherer zu bestimmen. Das Handwerk habe einen entsprechenden Kriterienkatalog vorgelegt.Aktuelles
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Holzwirtschaft: Özdemir soll EUDR-Änderung zustimmen
Heute wollen die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedsländer darüber abstimmen, ob und wie sie auf den Beschluss des EU-Parlaments reagieren, bezüglich der EUDR nicht nur die Umsetzungsfrist um ein Jahr zu verlängern, sondern auch inhaltliche Änderungen an dem EU-Gesetz vorzunehmen.
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EUDR: EU-Rat nur für eine zeitliche Verschiebung
Der EU-Rat hat sich heute in Sachen EUDR nur für eine Verlängerung der Übergangszeit ausgesprochen und inhaltliche Änderungen der Verordnung abgelehnt.
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Ziegler-Holding insolvent
Über das Vermögen der Ziegler Holding wurde heute die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
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Pelletpreise bleiben stabil
Bis Mitte November wurde bei Pellets trotz der zuletzt niedrigeren Temperaturen noch kein Nachfrageanstieg verzeichnet, berichtet das Deutsche Pelletinstitut Depi.
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