Gwinner insolvent in Eigenverwaltung
Der Antrag der Geschäftsführung der Gwinner Wohndesign GmbH, Pfalzgrafenweiler (Baden-Württemberg), auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde gestern vom Amtsgericht Rottweil genehmigt. Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung wurde dazu zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Mit Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens sind Vincenz von Braun und Markus Fauser, beide Anchor Management, als Sanierungsgeschäftsführer von Gwinner bestellt worden. Seit Anfang 2022 arbeitet das Unternehmen nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Anchor Management an seiner Restrukturierung und Modernisierung. Diese konnten jedoch den extremen Umsatzrückgang sowie die negativen Auswirkungen von in den Jahren davor getroffenen Entscheidungen nicht vollständig ausgleichen, wie weiter mitgeteilt wird. Der operative Betrieb, die Produktion und die Kundenbestellungen, so versichert das Unternehmen, werden während des Verfahrens mit den rund 140 Mitarbeitern in Pfalzgrafenweiler fortgeführt.Aktuelles
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Möbelhandel erwartet Impulse von der Politik
Der Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) mit Sitz in Köln fordert von der Bundespolitik Impulse zur nachhaltigen Verbesserung der Konsumstimmung
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Niedersachsen: Eichenwertholz erzielt Rekordpreis
Der Durchschnittspreis der Eiche bei der Submission „Eiche zwischen Ems und Elbe“ am 4. März (Gebotseröffnung) betrug 962 Euro/Fm, was 37% mehr sind als beim gleichen Vorjahrestermin
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Ortenauer Submission: Eiche notiert knapp unter Vorjahr
Bei der diesjährigen Ortenauer Submission am 9. März wurden aus Privat- und Kommunalwäldern des Ortenaukreises, des Landkreises Emmendingen sowie vom ForstBW-Bezirk „Mittleres Rheintal“ mit 2.448 Fm 9% mehr Holz angeboten als im Vorjahr
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W-VO: EU-Kommission sieht wohl Finanzierungsprobleme
Gestern teilten die Verbände AGDW – Die Waldeigentümer sowie Familienbetriebe Land und Forst mit, dass sie Kenntnis von einer Kostenschätzung der EU-Kommission haben, wonach eine milliardenschwere Finanzierungslücke bei der geplanten Umsetzung der umstrittenen Wiederherstellungsverordnung (W-VO) bestehe
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