​“Hambi“ wird ein Wildnisentwicklungsgebiet

Der dauerhafte Erhalt des Hambacher Waldes (auch Hambacher Forst) in Nordrhein-Westfalen ist geklärt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Ministerien, Kommunen der Region, der RWE Power AG, Vertretern des Naturschutzes und der Landwirtschaft hat dazu ein Konzept erarbeitet. Eine gemeinsame Erklärung, die die bislang offenen Fragen zur Zukunft des Waldgebiets beantwortet, unterzeichneten die Beteiligten gestern gemeinsam im NRW-Umweltministerium. Der Hambacher Wald, der in das Eigentum des Landes überführt wird, soll ein Wildnisentwicklungsgebiet werden, und die benachbarten Waldflächen werden durch breite neue Waldkorridore mit ihm vernetzt. Bis Ende 2026 werden die festgehaltenen Eckpunkte nun konkretisiert und in einem verbindlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrag fixiert. Der Hambacher Wald erlangte bundesdeutsche Berühmtheit durch die Auseinandersetzungen wegen seiner geplanten Rodung. Der Energiekonzern RWE hatte dafür die Genehmigung, um die darunter liegende Braunkohle abzubauen. Im Januar 2020 wurde jedoch im Zuge der Verhandlungen zum deutschen Kohleausstieg („Kohlegipfel“) politisch beschlossen, dass das Waldgebiet erhalten bleiben soll.

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