HDH kritisiert Kabinettsbeschluss zum EUDR-Durchführungsgesetz

Heute wurde im Bundeskabinett der Entwurf zum nationalen EUDR-Durchführungsgesetz behandelt. Dabei handelt es sich nicht um die EUDR selbst, sondern um die Regelung, der Zuständigkeiten und Befugnisse der deutschen Behörden sowie die Straf- und Bußgeldvorschriften für die Anwendung der europäischen Verordnung in Deutschland. Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert den veröffentlichten Kabinettsbeschluss. Die im Gesetzestext angedrohten Sanktionen seien unverhältnismäßig und bedrohten den regulären Betrieb der Unternehmen. Insbesondere die Sanktionsandrohung, Unternehmen für bis zu ein Jahr den kommerziellen Handel relevanter Rohstoffe und Erzeugnisse zu untersagen, sei völlig unverhältnismäßig. Auch der übrige Sanktionsrahmen des Durchführungsgesetzes sei außerordentlich weitreichend. Vorgesehen seien unter anderem Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bei schweren Fällen sowie Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes.

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