Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 29. März die Mittel für den Härtefallhilfe für private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle oder Koks heizen, freigegeben. Bund und Länder haben für 2021 gemeinsam Referenzpreise für die vom Programm enthaltenen Energieträger ermittelt. Diese werden für den Vergleich der Kosten des Jahres 2021 mit jenen des Jahres 2022 herangezogen. Für eine Antragsberechtigung muss mindestens eine Verdopplung vorliegen. Für Holzpellets beträgt der Referenzpreis 24 ct/kg (inkl. USt.), für Holzhackschnitzel 11 ct/kg (inkl. USt.), für Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.) und für Scheitholz: 85 Euro/Rm (inkl. USt.). Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80% erstattet. Die Bagatellgrenze beträgt 100 Euro, der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde. Die Antragstellung erfolgt über die Länder bzw. deren Bewilligungsstellen unter Nutzung der Online-Plattform des jeweiligen Landes.