Neue Abholzigkeitsgrenzwerte für Douglasie und Lärche
Für die Qualitätssortierung von Douglasien- und Lärchen-Stammholz gelten ab dem 15. Mai neue Abholzigkeitsgrenzwerte. Diese hat der Ständige Ausschuss Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (StA RVR) der Plattform Forst und Holz am 23. März beschlossen. Die wissenschaftlichen Berater des StA RVR – die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (Prof. Bertil Burian) und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (Dr. Udo Hans Sauter, Dr. Jörg Staudenmaier) – haben in Zusammenarbeit mit Betrieben aus der Praxis in den vergangenen Monaten umfangreiche Datensätze für Douglasien- und Lärchen-Stammholz, das am Werkseingang nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung (RVWV) vermessen worden war, zusammengetragen. Auf dieser Basis wurden die Abholzigkeitsgrenzwerte aktuell so berechnet werden, dass deren Anwendung bei in der Praxis gehandeltem Stammholz zu einer Qualitätsklassenverteilung von 85% B, 12% C und 3% D führt. Diese Zielverteilung war 2019 zwischen Vertretern von Forst- und Holzwirtschaft für alle Nadelholzarten vereinbart worden.
Aktuelles
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Positiv bewertet der Deutsche Holzwirtschaftsrat auch, dass die Agrarminister eine Neubewertung der CO2-Senkenziele im LuluCF-Sektor fordern
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Die Forderung von zehn Bundesländern, bei der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) eine globale „Null-Risiko-Kategorie“ einzuführen, begrüßt der Verband Familienbetriebe Land- und Forstwirtschaft
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„Forst³“ in Erfurt wieder erfolgreich
Vom 28. bis 30. März kamen über 30.000 Besucher zur 24. „Reiten-Jagen-Fischen“, Messe für Freizeit in der Natur, sowie zur vierten „Forst³“, Messe für Wald, Forst und Holz, in die Messe Erfurt
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