Neue Abholzigkeitsgrenzwerte für Douglasie und Lärche

Für die Qualitätssortierung von Douglasien- und Lärchen-Stammholz gelten ab dem 15. Mai neue Abholzigkeitsgrenzwerte. Diese hat der Ständige Ausschuss Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland (StA RVR) der Plattform Forst und Holz am 23. März beschlossen. Die wissenschaftlichen Berater des StA RVR – die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (Prof. Bertil Burian) und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (Dr. Udo Hans Sauter, Dr. Jörg Staudenmaier) – haben in Zusammenarbeit mit Betrieben aus der Praxis in den vergangenen Monaten umfangreiche Datensätze für Douglasien- und Lärchen-Stammholz, das am Werkseingang nach den Vorgaben der Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung (RVWV) vermessen worden war, zusammengetragen. Auf dieser Basis wurden die Abholzigkeitsgrenzwerte aktuell so berechnet werden, dass deren Anwendung bei in der Praxis gehandeltem Stammholz zu einer Qualitätsklassenverteilung von 85% B, 12% C und 3% D führt. Diese Zielverteilung war 2019 zwischen Vertretern von Forst- und Holzwirtschaft für alle Nadelholzarten vereinbart worden.

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