NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
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Deutscher Holzwirtschaftsrat lobt Ergebnisse der Agrarministerkonferenz
Positiv bewertet der Deutsche Holzwirtschaftsrat auch, dass die Agrarminister eine Neubewertung der CO2-Senkenziele im LuluCF-Sektor fordern
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Die Forderung von zehn Bundesländern, bei der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) eine globale „Null-Risiko-Kategorie“ einzuführen, begrüßt der Verband Familienbetriebe Land- und Forstwirtschaft
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Agrarministerkonferenz nicht einig über EUDR
Nach der jüngsten Agrarministerkonferenz Ende März in Baden-Baden betonte der Vorsitzende der Konferenz, Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU), dass CO2-Senkenziele für die Wälder an die Realität angepasst werden sollten
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„Forst³“ in Erfurt wieder erfolgreich
Vom 28. bis 30. März kamen über 30.000 Besucher zur 24. „Reiten-Jagen-Fischen“, Messe für Freizeit in der Natur, sowie zur vierten „Forst³“, Messe für Wald, Forst und Holz, in die Messe Erfurt
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