NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
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Hamberger verkauft Parkett-Geschäft an Mutares
Die Hamberger-Gruppe verkauft ihren Geschäftsbereich „Flooring“ an den Investor Mutares aus München.
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HPE: Holz ist sicherheitsrelevant
Anlässlich der heutigen „Münchner Sicherheitskonferenz“ fordert der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE), Holz als systemrelevanten Rohstoff anzuerkennen.
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Biesse stellt bei der „Xylexpo“ aus
Auch der italienische Maschinenhersteller Biesse Group aus Pesaro hat nun seine Teilnahme an der Mailänder Maschinenmesse „Xylexpo/Composites Future“ vom 9. bis zum 12. Juni zugesagt.
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W-VO: Forstwirtschaftsrat für Initiative Bayerns
Die Initiative Bayerns, die Bundesregierung aufzufordern, auf EU-Ebene die Wiederherstellungsverordnung (W-VO) außer Kraft zu setzen, mindestens aber eine gründliche Überarbeitung zu erwirken, unterstützt der Deutsche Forstwirtschaftsrat.
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