NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
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EUDR: Waldeigentümer begrüßen Zustimmung des Europaparlaments
Das Europaparlament hat gestern Änderungen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) verabschiedet; das begrüßen u.a. der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst
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Bis Oktober mehr Baugenehmigungen für Wohnungen
In den ersten zehn Monaten dieses Jahres wurde in Deutschland der Bau von 195.400 Wohnungen genehmigt
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Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, wünschen wir frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2026
Der Jahreskreis schließt sich. In der stillen Zeit, die bevorsteht, haben wir Gelegenheit, einen Moment innezuhalten
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Deutscher Holzhandel begrüßt EUDR-Abstimmung
Der deutsche Holzhandel begrüßt die heutige Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausdrücklich.
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Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..