NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden

Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.
www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf

Aktuelles

  • Zeitgemäßes Leitbild für Wälder eingefordert

    Angesichts der Folgen des Klimawandels fordert der Waldbesitzerdachverband AGDW von der Politik ein Leitbild, das die Resilienz und Leistungsfähigkeit der Waldökosysteme ins Zentrum stellen sollte

    Weiterlesen ›

  • DeSH fordert Kurswechsel bei heimischer Holzversorgung

    Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) hat heute eine politische Kehrtwende bei der Nutzung des heimischen Rohstoffs Holz eingefordert

    Weiterlesen ›

  • Waldbesitzer fürchten Schwächung des Instruments der Ökopunkte

    Das am 26. Juni vom Bundestag verabschiedete Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird grundlegenden Anforderungen an einen regional verwurzelten Umweltschutz und Interessenausgleich nicht gerecht; das kritisieren der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst

    Weiterlesen ›

  • ​Preise für Hackschnitzel sinken

    Nach Angaben des Deutschen Pelletinstituts (Depi) verringerte sich der Preis für Hackschnitzel der Qualitätsklasse A1 bei einer Abnahme von 80 SRm gegenüber dem Vorquartal um etwa 7%.

    Weiterlesen ›

Das Holz-Zentralblatt
Holz-Zentralblatt

Jede Ausgabe des Holz-Zentralblatts erscheint wöchentlich auch als e-Book! Der DRW-Verlag bietet diese Onlineversion auch im Abo an.


Leseproben

testen Sie uns im kostenlosen und unverbindlichen Probeabo

Jetzt testen ›


Einkaufsführer

Der „Einkaufsführer“ ist ein Verzeichnis von Firmen, die Maschinen und Anlagen für die Holz- und Forstwirtschaft, die Möbelindustrie, die Holzwerkstoffindustrie sowie das Holz verarbeitende Handwerk herstellen, ..

Zum Einkaufsführer ›