NRW: Fichten-Schlagabraum kann ohne Genehmigung verbrannt werden
Wald und Holz NRW hat als Forstbehörde aus Forstschutzgründen eine Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Schlagabraum erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2025 gültig. Für das Verbrennen von Schlagabraum bedarf es normalerweise einer Genehmigung durch das zuständige Forstamt. Durch die Allgemeinverfügung ist das Verbrennen von Fichten-Schlagabraum im Wald ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig. Allerdings ist das Verbrennen mindestens zwei Tage vorher dem zuständigen Forstamt von Wald und Holz NRW, dem zuständigen Ordnungsamt der betroffenen Gemeinde und der Leitstelle des zuständigen Kreises bzw. der zuständigen Stadt zu melden. Auch müssen Auflagen eingehalten werden.www.wald-und-Holz.nrw.de/fileadmin/Wald_in_NRW/Allgemeinverfuegungen/241219_Allgemeinverfuegung__Verbrennung_Schlagabraum_18.12.2024.pdf
Aktuelles
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USA exportieren 17% mehr Laubholzfurniere
Für das erste Quartal dieses Jahres weist die Außenhandelsstatistik der USA Laubholzfurnier-Exporte nach Deutschland im Wert von 5,3 Mio. USD (1 USD = 0,85 Euro) aus, das sind 20% mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum.
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DeSH begrüßt Streichung von Kaskadenpflicht aus GModG-Entwurf
Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit einer Kurskorrektur für Holz- und Pelletheizungen ausdrücklich.
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AGDW: Vernunft hat beim Gebäudemodernisierungsgesetz gesiegt
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen. Die ursprünglich vorgesehene Kaskadenpflicht für feste Biomasse ist zuvor gestrichen worden, freut man sich beim Verband AGDW – Die Waldeigentümer.
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Papierindustrie verteidigt Kaskadennutzung im neuen „Heizgesetz“
Während Waldbesitzer sowie die Säge- und Pelletindustrie vor Eingriffen in den Markt warnen, unterstützt der Verband Die Papierindustrie ausdrücklich die im Gesetz vorgesehene Kaskadennutzung von Holz.
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