Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wiederherstellungsplan gestartet
Gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist jeder EU-Mitgliedstaat aufgefordert, bis September einen sogenannten Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) einzureichen. Ziel der EU-Verordnung soll sein, die biologische Vielfalt zu erhalten und geschädigte Lebensräume wiederherzustellen. Bis 2030 sollen dazu auf mindestens 20% der Land- und Meeresfläche, die der Wiederherstellung bedürfen, Maßnahmen ergriffen werden, um natürliche Lebensräume in Deutschland zu erhalten und zu entwickeln. Seit 25. April haben Bürger Gelegenheit, den Entwurf des deutschen NWP zu kommentieren. Bis einschließlich 25. Juni ist der Planentwurf auf der Online-Beteiligungsplattform abrufbar. Nach Abschluss der nun gestarteten Online-Beteiligung soll laut Bundesumweltministerium der Entwurf überarbeitet werden, wozu die eingegangenen Kommentare geprüft und soweit möglich einbezogen würden. Umfangreichere Stellungnahmen können berücksichtigt werden, flössen jedoch voraussichtlich nicht mehr in den Entwurf ein, der im September eingereicht werden soll. Nachdem der Planentwurf eingereicht wurde, prüft ihn die Europäische Kommission innerhalb von sechs Monaten und gibt der Bundesregierung Rückmeldung. Anschließend hat Deutschland weitere sechs Monate Zeit, um den Plan zu finalisieren, bevor der endgültige NWP an die Kommission übermittelt wird.beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan
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