​Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung sieht keine Veranlasserpflicht vor

Am 17. Juni wurde der Referentenentwurf der „Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen“ vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Kritik kommt dazu vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) wegen der Abkehr von der sogenannten „Veranlasserpflicht“, die den Eigentümer eines Gebäudes bzw. den Bauherrn zur Erkundung verpflichtet, ob und welche Gefahrstoffe – insbesondere Asbest – bei einer Sanierung zu erwarten sind. Auf der Basis dieser vom Veranlasser gelieferten Informationen kalkulieren die Bauunternehmen ihre Angebote und legen nach der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter fest. „Der Entwurf der Gefahrstoffverordnung ist eine große Enttäuschung und muss mit Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten sofort gestoppt werden. Am besten, er wird dem Kabinett gar nicht erst vorgelegt, sondern vorher gründlich saniert und umgebaut“, kommentierte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
Referentenentwurf abrufbar unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zur-aenderung-der-gefahrstoffverordnung-und-anderer.html

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